In Deutschland müssen Arbeitgeber nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern sowie geeignetes Erste-Hilfe-Material im Betrieb bereitstellen.
Anzahl der Ersthelfer
- Bis zu 20 anwesende Beschäftigte:
° Mindestens 1 Ersthelfer.
- Mehr als 20 anwesende Beschäftigte:
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der anwesenden Beschäftigten.
- In sonstigen (z. B. produzierenden oder handwerklichen) Betrieben: 10 % der anwesenden Beschäftigten.
- Wichtig: Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen (inklusive Schichtdienst).
Ausbildung und Fristen
-Grundausbildung: Ein Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag) und wird von uns angeboten.
-Fortbildung: Alle 2 Jahre müssen Ersthelfer ihre Kenntnisse durch ein Training (ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten) auffrischen.
-Kosten: Die Gebühren für die Aus- und Fortbildung werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen (vorherige Anmeldung beachten).